Die rechtlichen und sozialen Pflichten als Unternehmen und Arbeitgeber voll zu erfüllen ist uns ein zentrales Anliegen, genauso wie vorhandene Missstände vollumfänglich aufzudecken.
Im Rahmen des Compliance Centers geben wir insbesondere unserem Team hiermit die Möglichkeit, eventuelle Verstöße anonym und ohne eine Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses zu melden.
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
ist es, Mitarbeitende zu schützen, die Kenntnisse von Rechtsverstößen erlangen und diese melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt den Hinweisgeber (Mitarbeitenden) vor möglichen Konsequenzen. Die CDS Unternehmsgruppe als Arbeitgeber ist durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, Meldewege einzurichten, damit Mitarbeitenden ermöglicht wird, Rechtsverstöße zu melden.
Welche Meldung fällt unter das Hinweisgeberschutzgesetz?
Folgende Verstöße fallen insbesondere unter das Gesetz:
• Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften aus den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Mindestlohngesetzes sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
• Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
• Vorgaben zur Produktsicherheit
• Vorgaben zum Umweltschutz sowie der Lebensmittelsicherheit
• Regelungen des Verbraucherschutzes
• Regelungen des Datenschutzes
Wie kann ein Vorfall gemeldet werden?
Es existiert eine intern eingerichtet Meldestelle, an die sich alle Mitarbeitenden wenden können. Eine Meldung eines Vorfalls, der unter das HinSchG fällt, kann sowohl telefonisch als auch per Mail gemacht werden.
• Meldung per E-Mail:
• Meldung telefonisch: +49 71189217396
Wie wird der Grundsatz der Vertraulichkeit berücksichtigt?
Die interne Meldestelle ist so gestaltet, dass die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, sowie der sonstigen in der Meldung erwähnten Personen, geschützt wird. Die Identität dieser Personen wird nur den zur Entgegennahme der Meldung sowie den zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen zuständigen Personen bekannt.
Wie wird mit einer Meldung weiter vorgegangen?
Eine Meldung, die über die oben beschriebenen Wege eingeht, wird direkt an Herr Peter Seidel (Datenschutzbeauftragter der CDS Unternehmensgruppe) weitergeleitet. Herr Seidel bestätigt den Eingang der Meldung innerhalb von 7 Tagen gegenüber der hinweisgebenden Person. Um dem Hinweis nachzugehen und den möglichen Verstoß aufzuarbeiten, wird sich Herr Seidel mit den entsprechenden Personen bei CDS (z. B. Geschäftsführung, IT, Personal o.ä.) erkundigen, um den Sachverhalt zu klären. Anschließend wird sich Herr Seidel innerhalb von 3 Monaten bei der hinweisgebenden Person melden und eine Rückmeldung zum Hinweis geben.